Erstattung

 

Die Rechnung für die osteopathische Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt (GebüH).

Privatversicherungen sowie private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen in den meisten Fällen einen Anteil oder die gesamten Behandlungskosten. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen teilweise auch osteopathische Behandlungen. Voraussetzung hierfür ist in den meisten Fällen eine Mitgliedschaft des Osteopathen in einem der führenden Osteopathie Verbände sowie eine Privatverordnung vom Arzt.

Bitte fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Kasse im Vorfeld nach, ob ein Teil der Kosten übernommen wird.